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ADRESSE Rishi Shrestha Via Sum las Cuorts 3 CH-7152 Sagogn
KONTAKT info@nepalferien.ch +41 79 790 51 33 Kontaktformular WhatsApp Facebook Instagram
Rishis Nepalreisen Allgemeine Geschäftsbedingungen Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwi - schen Rishis Nepalreisen, CH 7152 Sagogn und dem Reiseteilnehmer. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten sein. Für die Flüge gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun - gen der Fluggesellschaft. 1. Anmeldung Die Teilnehmerzahl bei unseren Reisen ist beschränkt. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine früh - zeitige Buchung. Sie muss schriftlich per Mail, Buchungsformular oder Post erfolgen. Nachdem wir Ihre Buchung per Mail oder Post bestätigt haben ist die Teilnahme verbindlich auch vor dem ersten Zahlungseingang. Achtung! Bitte beachten Sie die 8-tägige Frist zur Anmeldung einer Annullationskosten-Ver - sicherung nach Erhalt der Buchungsbestätigung (siehe Punkt 7). 2. Zahlungsbedingungen Nach Eingang der Anmeldung erhält der Reiseteilnehmer eine Bestätigung/Rechnung. Die Anzahlung beträgt CHF 500.- pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätes - tens 40 Tage vor Abreise fällig. Bei verspäteter Zahlung erlischt der Anspruch auf eine Teilnahme an der Reise. Flugtickets sind sofort zu bezahlen. 3. Preise, Preisanpassungen In Ausnahmefällen müssen wir uns vorbehalten, die vereinbarten Reisepreise zu erhöhen. Preisänderungen können sich ergeben aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskos - ten (einschliesslich Treibstoffzuschläge), aus neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen), aus staatlich verfügten Preis - erhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) oder aus Wechselkursänderungen. Eine Preiserhöhung wird Ihnen bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt sie mehr als 10 % des ursprünglichen Reisepreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mittei - lung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen. 4. Programmänderungen Programmänderungen aus unvorhersehbaren Umständen oder Sicherheitsgründen bleiben vor - behalten und werden hiermit vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden. Bei einer Programmänderung vor Reisebeginn werden Sie sofort darüber informiert. 5. Rücktritt / Änderungen durch den Teilnehmer Ihre Absage kann per Mail oder Post (normal oder Einschreiben) an uns gesendet werden. Aus - ser beim Einschreiben erhält der Rücktritt aber erst Gültigkeit durch eine Bestätigung von unserer Seite, die wir Ihnen umgehend zusenden (wenn möglich per Mail). Bis 91 Tage vor Abreise beträgt die Annullationsgebühr CHF 300.- pro Person. Bei kurzfristigeren Annullierun - gen gelten folgende Gebühren in Prozenten vom Totalpreis: 90 - 61 Tage vor Abreise 30 % 60 - 31 Tage vor Abreise 60 % 30 - 06 Tage vor Abreise 80 % 05 - 00 Tage vor Abreise 100 % Als Stichtag gilt jeweils die schriftliche Bestätigung der Annullation. Jeder Teilnehmer, der sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfin - det, schuldet dem Veranstalter 100 % des Arrangements. Bei Abbruch oder Unterbruch der Reise durch Sie, kann keine Rückerstattung erfolgen. Allfällige Mehrkosten wie z.B. Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten, soweit sie nicht durch die obliga - torische Reiseversicherung gedeckt sind. Nicht bezogene Leistungen werden nicht rückerstattet. 6. Rücktritt durch Rishis Nepalreisen Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl die unterschiedlich sein kann. Davon ausgenommen sind individuell zusammengestellte Programme für eine im Voraus bestimmte Teilnehmerzahl. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu annullieren. Auf Wunsch kann die Reise trotzdem durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer
eine Preiserhöhung akzeptieren. Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise ver - unmöglichen, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien oder Umstände, die zur Gefährdung von Leib und Leben führen können, Nichtertei - lung oder Entzug von Lande- oder Fahrbewilligungen oder andere behördliche Massnahmen, kann Rishis Nepalreisen auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden wir uns bemühen, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so werden alle bereits geleisteten Zahlungen an uns vollumfänglich zurückbezahlt. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. 7. Versicherungen In den Preisen sind keine Versicherungen inbegriffen. Eine kombinierte Annullations- und Reise - versicherung ist obligatorisch. Sie ist online buchbar z.B. bei der ELVIA Versicherung (www.elvia.ch). Für Ihre persönliche Versicherung sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung und eine Diebstahlversicherung. Bitte achten Sie auf Deckung „weltweit“. 8. Haftung Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich in jedem Fall auf Höhe und Umfang des verein - barten Angebotes und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Haftungsausschluss: Es besteht kein Haftungsanspruch bei Versäumnissen des Kunden sowie bei höherer Gewalt oder Ereignis - sen, welche Rishis Nepalreisen oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte (z.B. Programmänderungen infolge behördlicher Massnahmen, Streik, Verspätung Dritter usw.). Der Reiseteilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an Veranstaltungen und Sportaktivitäten teil, die er direkt vor Ort bei anderen Veranstaltern bucht. Die Leistungsträger wie Fluggesellschaften, Busunternehmen sowie andere Transportführer haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften, internationaler Abkommen und nationaler Gesetze für die Erbringung ihrer Leis - tungen grundsätzlich in eigener Verantwortung direkt gegenüber dem Reiseteilnehmer. An Bergbesteigungen, Wanderungen, Radtouren, Flussfahrten und anderen Sportaktivitäten sowie Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko teil. 9. Pass, Visa, Impfungen, Zoll Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. Für das Einhalten der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. 10. Einzelzimmer Gebuchte Einzelzimmer können nicht immer garantiert werden. Ist ein bestätigtes Einzelzim - mer nicht verfügbar, so hat der Reiseteilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des für diese Nacht bezahlten Zuschlages. 11. Beanstandungen, Reklamationen Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unver - züglich dem Reiseleiter und oder Leistungsgeber bekannt geben. Diese werden sich bemühen, die Mängel möglichst sofort an Ort und Stelle zu beheben, sofern dies im Einzelfall möglich ist. Berechtigte Ersatzansprüche sind spätestens vier Wochen nach der Rückkehr von der Reise schriftlich Rishis Nepalreisen zu melden. 12. Ombudsmann Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den unabhängigen Ombudsmann anrufen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweiz. Reise - branche, Postfach, 8801 Thalwil. Telefon 044/722 22 62. www.ombudsman-touristik.ch 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Ilanz/GR 14. Sonstiges Im Preis enthaltene Leistungen sind in der Ausschreibung aufgelistet. Irrtum und Preisänderun - gen vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem Stand vom Dezember 2016
“Der Weg liegt nicht im Himmel, der Weg liegt im Herzen.”  Buddha
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Rishis Nepalreisen Allgemeine Geschäftsbedingungen Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwi - schen Rishis Nepalreisen, CH 7152 Sagogn und dem Reiseteilnehmer. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten sein. Für die Flüge gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun - gen der Fluggesellschaft. 1. Anmeldung Die Teilnehmerzahl bei unseren Reisen ist beschränkt. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine früh - zeitige Buchung. Sie muss schriftlich per Mail, Buchungsformular oder Post erfolgen. Nachdem wir Ihre Buchung per Mail oder Post bestätigt haben ist die Teilnahme verbindlich auch vor dem ersten Zahlungseingang. Achtung! Bitte beachten Sie die 8-tägige Frist zur Anmeldung einer Annullationskosten-Ver - sicherung nach Erhalt der Buchungsbestätigung (siehe Punkt 7). 2. Zahlungsbedingungen Nach Eingang der Anmeldung erhält der Reiseteilnehmer eine Bestätigung/Rechnung. Die Anzahlung beträgt CHF 500.- pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätes - tens 40 Tage vor Abreise fällig. Bei verspäteter Zahlung erlischt der Anspruch auf eine Teilnahme an der Reise. Flugtickets sind sofort zu bezahlen. 3. Preise, Preisanpassungen In Ausnahmefällen müssen wir uns vorbehalten, die vereinbarten Reisepreise zu erhöhen. Preisänderungen können sich ergeben aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskos - ten (einschliesslich Treibstoffzuschläge), aus neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen), aus staatlich verfügten Preis - erhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) oder aus Wechselkursänderungen. Eine Preiserhöhung wird Ihnen bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt sie mehr als 10 % des ursprünglichen Reisepreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mittei - lung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen. 4. Programmänderungen Programmänderungen aus unvorhersehbaren Umständen oder Sicherheitsgründen bleiben vor - behalten und werden hiermit vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden. Bei einer Programmänderung vor Reisebeginn werden Sie sofort darüber informiert. 5. Rücktritt / Änderungen durch den Teilnehmer Ihre Absage kann per Mail oder Post (normal oder Einschreiben) an uns gesendet werden. Aus - ser beim Einschreiben erhält der Rücktritt aber erst Gültigkeit durch eine Bestätigung von unserer Seite, die wir Ihnen umgehend zusenden (wenn möglich per Mail). Bis 91 Tage vor Abreise beträgt die Annullationsgebühr CHF 300.- pro Person. Bei kurzfristigeren Annullierun - gen gelten folgende Gebühren in Prozenten vom Totalpreis: 90 - 61 Tage vor Abreise 30 % 60 - 31 Tage vor Abreise 60 % 30 - 06 Tage vor Abreise 80 % 05 - 00 Tage vor Abreise 100 % Als Stichtag gilt jeweils die schriftliche Bestätigung der Annullation. Jeder Teilnehmer, der sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfin - det, schuldet dem Veranstalter 100 % des Arrangements. Bei Abbruch oder Unterbruch der Reise durch Sie, kann keine Rückerstattung erfolgen. Allfällige Mehrkosten wie z.B. Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten, soweit sie nicht durch die obliga - torische Reiseversicherung gedeckt sind. Nicht bezogene Leistungen werden nicht rückerstattet. 6. Rücktritt durch Rishis Nepalreisen Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl die unterschiedlich sein kann. Davon ausgenommen sind individuell zusammengestellte Programme für eine im Voraus bestimmte Teilnehmerzahl. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu annullieren. Auf Wunsch kann die Reise trotzdem durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer
eine Preiserhöhung akzeptieren. Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise ver - unmöglichen, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien oder Umstände, die zur Gefährdung von Leib und Leben führen können, Nichtertei - lung oder Entzug von Lande- oder Fahrbewilligungen oder andere behördliche Massnahmen, kann Rishis Nepalreisen auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden wir uns bemühen, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so werden alle bereits geleisteten Zahlungen an uns vollumfänglich zurückbezahlt. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. 7. Versicherungen In den Preisen sind keine Versicherungen inbegriffen. Eine kombinierte Annullations- und Reise - versicherung ist obligatorisch. Sie ist online buchbar z.B. bei der ELVIA Versicherung (www.elvia.ch). Für Ihre persönliche Versicherung sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung und eine Diebstahlversicherung. Bitte achten Sie auf Deckung „weltweit“. 8. Haftung Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich in jedem Fall auf Höhe und Umfang des verein - barten Angebotes und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Haftungsausschluss: Es besteht kein Haftungsanspruch bei Versäumnissen des Kunden sowie bei höherer Gewalt oder Ereignis - sen, welche Rishis Nepalreisen oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte (z.B. Programmänderungen infolge behördlicher Massnahmen, Streik, Verspätung Dritter usw.). Der Reiseteilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an Veranstaltungen und Sportaktivitäten teil, die er direkt vor Ort bei anderen Veranstaltern bucht. Die Leistungsträger wie Fluggesellschaften, Busunternehmen sowie andere Transportführer haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften, internationaler Abkommen und nationaler Gesetze für die Erbringung ihrer Leis - tungen grundsätzlich in eigener Verantwortung direkt gegenüber dem Reiseteilnehmer. An Bergbesteigungen, Wanderungen, Radtouren, Flussfahrten und anderen Sportaktivitäten sowie Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko teil. 9. Pass, Visa, Impfungen, Zoll Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. Für das Einhalten der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. 10. Einzelzimmer Gebuchte Einzelzimmer können nicht immer garantiert werden. Ist ein bestätigtes Einzelzim - mer nicht verfügbar, so hat der Reiseteilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des für diese Nacht bezahlten Zuschlages. 11. Beanstandungen, Reklamationen Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unver - züglich dem Reiseleiter und oder Leistungsgeber bekannt geben. Diese werden sich bemühen, die Mängel möglichst sofort an Ort und Stelle zu beheben, sofern dies im Einzelfall möglich ist. Berechtigte Ersatzansprüche sind spätestens vier Wochen nach der Rückkehr von der Reise schriftlich Rishis Nepalreisen zu melden. 12. Ombudsmann Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den unabhängigen Ombudsmann anrufen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweiz. Reise - branche, Postfach, 8801 Thalwil. Telefon 044/722 22 62. www.ombudsman-touristik.ch 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Ilanz/GR 14. Sonstiges Im Preis enthaltene Leistungen sind in der Ausschreibung aufgelistet. Irrtum und Preisänderun - gen vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem Stand vom Dezember 2016
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