Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Rishis Nepalreisen, CH 7152 Sagogn und dem Reiseteilnehmenden. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten sein. Für die Flüge gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der Fluggesellschaft.

1. Anmeldung

Die Buchung muss schriftlich per Mail, Buchungsformular oder Post erfolgen. Nachdem wir Ihre Buchung per Mail oder Post bestätigt haben ist die Teilnahme verbindlich – auch vor dem ersten Zahlungseingang.

Achtung! Bitte beachten Sie die 8-tägige Frist zur Anmeldung einer Annullationskosten-Versicherung nach Erhalt der Buchungsbestätigung (siehe Punkt 7).

2. Zahlungsbedingungen

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Reiseteilnehmende eine Bestätigung/Rechnung. Die Anzahlung beträgt CHF 500.- pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 40 Tage vor Abreise fällig. Bei verspäteter Zahlung erlischt der Anspruch auf eine Teilnahme an der Reise. Flugtickets sind sofort zu bezahlen.

3. Preise, Preisanpassungen

In Ausnahmefällen müssen wir uns vorbehalten, die vereinbarten Reisepreise zu erhöhen. Preisänderungen können sich ergeben aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge), aus neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen), aus staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) oder aus Wechselkursänderungen. Eine Preiserhöhung wird Ihnen bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt sie mehr als 10 % des ursprünglichen Reisepreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

4. Programmänderungen

Programmänderungen aus unvorhersehbaren Umständen oder Sicherheitsgründen bleiben vor – behalten und werden hiermit vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden. Bei einer Programmänderung vor Reisebeginn werden Sie sofort darüber informiert.

5. Rücktritt / Änderungen durch den Teilnehmenden

Ihre Absage kann per Mail oder Post (normal oder Einschreiben) an uns gesendet werden. Ausser beim Einschreiben erhält der Rücktritt aber erst Gültigkeit durch eine Bestätigung von unserer Seite, die wir Ihnen umgehend zusenden (wenn möglich per Mail).

Bis 91 Tage vor Abreise beträgt die Annullationsgebühr CHF 300.- pro Person. Bei kurzfristigeren Annullierungen gelten folgende Gebühren in Prozenten vom Totalpreis:

90 – 61 Tage vor Abreise 30 %

60 – 31 Tage vor Abreise 60 %

30 – 06 Tage vor Abreise 80 %

05 – 00 Tage vor Abreise 100 %

Als Stichtag gilt jeweils die schriftliche Bestätigung der Annullation. Jeder Teilnehmende, der sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfindet, schuldet dem Veranstalter 100 % des Arrangements.

Bei Abbruch oder Unterbruch der Reise durch Sie, kann keine Rückerstattung erfolgen. Allfällige Mehrkosten wie z.B. Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten, soweit sie nicht durch die obligatorische Reiseversicherung gedeckt sind. Nicht bezogene Leistungen werden nicht rückerstattet.

6. Rücktritt durch Rishis Nepalreisen

Einige der angebotenen Reisen benötigen eine Mindestteilnehmerzahl. Wird die für Ihre Reise massgebliche Anzahl Teilnehmende nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu annullieren. Auf Wunsch kann die Reise trotzdem durchgeführt werden, wenn die Teilnehmenden eine Preiserhöhung akzeptieren. Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien oder Umstände, die zur Gefährdung von Leib und Leben führen können, Nichterteilung oder Entzug von Lande- oder Fahrbewilligungen oder andere behördliche Massnahmen, kann Rishis Nepalreisen auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden wir uns bemühen, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so werden alle bereits geleisteten Zahlungen an uns vollumfänglich zurückbezahlt. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7. Versicherungen

In den Preisen sind keine Versicherungen enthalten. Eine kombinierte Annullations- und Reiseversicherung ist obligatorisch. Für Ihre persönliche Versicherung sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung und eine Diebstahlversicherung. Bitte achten Sie auf Deckung „weltweit“.

8. Haftung

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich in jedem Fall auf Höhe und Umfang des vereinbarten Angebotes und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Haftungsausschluss: Es besteht kein Haftungsanspruch bei Versäumnissen des Kunden sowie bei höherer Gewalt oder Ereignissen, welche Rishis Nepalreisen oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte (z.B. Programmänderungen infolge behördlicher Massnahmen, Streik, Verspätung Dritter usw.). Der Reiseteilnehmende nimmt auf eigenes Risiko an Veranstaltungen und Sportaktivitäten teil, die er direkt vor Ort bei anderen Veranstaltern bucht. Die Leistungsträger wie Fluggesellschaften, Busunternehmen sowie andere Transportführer haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften, internationaler Abkommen und nationaler Gesetze für die Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung direkt gegenüber dem Reiseteilnehmenden. An Bergbesteigungen, Wanderungen, Radtouren, Flussfahrten und anderen Sportaktivitäten sowie Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reiseteilnehmende auf eigenes Risiko teil.

9. Pass, Visa, Impfungen, Zoll

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. Für das Einhalten der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

10. Einzelzimmer

Gebuchte Einzelzimmer können nicht immer garantiert werden. Ist ein bestätigtes Einzelzimmer nicht verfügbar, so hat der Reiseteilnehmende Anspruch auf Rückerstattung des für diese Nacht bezahlten Zuschlages.

11. Beanstandungen, Reklamationen

Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich dem Reiseleiter und oder Leistungsgeber bekannt geben. Diese werden sich bemühen, die Mängel möglichst sofort an Ort und Stelle zu beheben, sofern dies im Einzelfall möglich ist. Berechtigte Ersatzansprüche sind spätestens vier Wochen nach der Rückkehr von der Reise schriftlich Rishis Nepalreisen zu melden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Ilanz/GR

13. Sonstiges

Im Preis enthaltene Leistungen sind in der Ausschreibung aufgelistet. Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem Stand vom März 2026

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