Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rishis Nepalreisen – CH 7152 Sagogn
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Rishis Nepalreisen, CH-7152 Sagogn, und den Reiseteilnehmenden. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
Für Flüge gelten zusätzlich die allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
1. Anmeldung
Die Buchung muss schriftlich per E-Mail, Buchungsformular oder Post erfolgen.
Nach Eingang der Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail oder Post. Mit dieser Bestätigung wird Ihre Teilnahme verbindlich, auch wenn noch keine Zahlung erfolgt ist.
Hinweis: Bitte beachten Sie die 8-tägige Frist zur Anmeldung einer Annullationskostenversicherung nach Erhalt der Buchungsbestätigung (siehe Punkt 7).
2. Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung/Rechnung.
- Anzahlung: CHF 500.– pro Person, zahlbar innerhalb von 10 Tagen
- Restbetrag: spätestens 40 Tage vor Abreise
Bei verspäteter Zahlung kann der Anspruch auf Teilnahme an der Reise erlöschen.
Flugtickets sind sofort nach Ausstellung zu bezahlen.
3. Preise und Preisanpassungen
In Ausnahmefällen behalten wir uns vor, vereinbarte Reisepreise anzupassen.
Preisänderungen können entstehen durch:
- Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Abgaben (z.B. Flughafentaxen)
- staatliche Preisänderungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
Eine Preiserhöhung wird Ihnen spätestens drei Wochen vor Abreise mitgeteilt.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglichen Reisepreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
4. Programmänderungen
Programmänderungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder aus Sicherheitsgründen bleiben vorbehalten und werden vom Kunden ausdrücklich anerkannt.
Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden.
Bei Änderungen vor Reisebeginn werden Sie umgehend informiert.
5. Rücktritt / Änderungen durch Teilnehmende
Eine Absage muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.
Es gelten folgende Annullationskosten pro Person:
- bis 91 Tage vor Abreise: CHF 300.–
- 90–61 Tage vor Abreise: 30 %
- 60–31 Tage vor Abreise: 60 %
- 30–6 Tage vor Abreise: 80 %
- 5–0 Tage vor Abreise: 100 %
Massgebend ist das Datum unserer schriftlichen Bestätigung der Annullation.
Teilnehmende, die nicht zum Abflug erscheinen, zu spät eintreffen oder ohne notwendige Reisedokumente reisen, schulden 100 % des Reisepreises.
Bei Abbruch oder Unterbruch der Reise erfolgt keine Rückerstattung. Mehrkosten (z.B. Rückreise) gehen zu Lasten des Teilnehmenden.
6. Rücktritt durch Rishis Nepalreisen
Einige Reisen erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, kann die Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn annulliert werden.
Bei aussergewöhnlichen Umständen (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, Epidemien oder behördlichen Massnahmen) kann Rishis Nepalreisen auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Versicherungen
In den Reisepreisen sind keine Versicherungen enthalten.
Eine kombinierte Annullations- und Reiseversicherung ist obligatorisch.
Wir empfehlen zusätzlich eine umfassende Kranken-, Unfall- und Diebstahlversicherung mit weltweiter Deckung.
8. Haftung
Die Haftung von Rishis Nepalreisen beschränkt sich auf Höhe und Umfang der vereinbarten Reiseleistungen.
Keine Haftung besteht bei höherer Gewalt oder Ereignissen, die trotz aller Sorgfalt nicht vorhersehbar waren (z.B. Streiks, Verspätungen oder behördliche Massnahmen).
Outdoor-Aktivitäten wie Wanderungen, Bergtouren oder Flussfahrten erfolgen auf eigenes Risiko der Teilnehmenden.
9. Pass, Visa, Impfungen, Zoll
Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.
Für die Einhaltung aller Vorschriften sind die Reiseteilnehmenden selbst verantwortlich.
10. Einzelzimmer
Einzelzimmer können nicht immer garantiert werden. Sollte ein bestätigtes Einzelzimmer nicht verfügbar sein, wird der entsprechende Zuschlag für diese Nacht zurückerstattet.
11. Beanstandungen und Reklamationen
Beanstandungen müssen während der Reise unverzüglich dem Reiseleiter oder Leistungsträger gemeldet werden.
Ersatzansprüche müssen spätestens 4 Wochen nach Reiseende schriftlich bei Rishis Nepalreisen eingereicht werden.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Ilanz (Graubünden), Schweiz.
13. Sonstiges
Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen sind in der jeweiligen Reiseausschreibung aufgeführt.
Irrtum und Preisänderungen vorbehalten.
Stand: März 2026





